Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat die Grundversorgungskonzession für die
Swisscom erwartungsgemäss erneuert. Die alte und neue Konzessionärin ist damit von 2008 an weitere zehn Jahre lang verpflichtet, die Grundversorgungsdienste im Fernmeldebereich in allen Landesteilen anzubieten. Neu muss der gesamten Bevölkerung zusätzlich zum analogen und zum ISDN-Anschluss auch ein Breitband-Internetanschluss mit mindestens 600/100 kBit/s bereitgestellt werden. Dies ist laut der ComCom-Pressemitteilung weltweit einzigartig.
Ausserdem gehören zusätzliche Dienste für Behinderte wie ein SMS-Vermittlungdienst für Hörbehinderte neu ebenfalls zur Grundversorgung. Aus der Pflichtliste gestrichen wurden dagegen der mittlerweile durch mehrere kommerzielle Anbieter besorgte Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis.
(ubi)