Orange-Klage gegen Swisscom

Orange will faire Wiederverkaufskonditionen für den entbündelten ADSL-Anschluss.
14. September 2007

     

Wie vor einer Woche Sunrise hat nun auch Orange bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Klage gegen das Handy/ADSL-Bündelangebot von Swisscom eingereicht. Das Bundle-Paket zeige deutlich, wie der Konzern seine dominante Marktstellung missbrauche, heisst es. Swisscom verdränge als Marktdominator die Konkurrenz. Mit den bestehenden und dem bereits angekündigten, zukünftigen Grosshandelskonditionen werde verhindert, dass Mitbewerber ein auch nur annähernd vergleichbares Angebot auf dem Markt realisieren können, ohne dieses mit einem ruinösen Betrag zu subventionieren.


Für Orange-Kunden gelten seit Juni mit einem Handy- und einem ADSL-Anschluss günstigere Tarife, sie müssen aber noch immer die Festnetz-Gebühr von knapp über 25 Franken an Swisscom abtreten. Seit dem ersten April könnte Orange zwar den Festnetzanschluss entbündeln oder dem Kunden direkt in Rechnung stellen; in beiden Fällen müsste Orange jedoch die Festnetz-Grundgebühr an Swisscom entrichten.



Swisscom lancierte daraufhin ein Handy/ADSL-Angebot, bei dem die Kunden die Festnetz-Grundgebühr nicht mehr zu bezahlen brauchen. Verhandlungen, mit denen Orange versuchte, Reseller-Konditionen für ein eigenes ähnliches Angebot zu erhalten, sind nun gescheitert. Mit der nun erfolgten Klage fordert Orange insbesondere, dass Swisscom per sofort faire Wiederverkaufskonditionen bieten muss. (ubi)


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