Unisys versus Bund: Keine aufschiebende Wirkung

Im Zwist um das Millionenprojekt "Insieme" zieht Unisys zumindest vorerst den Kürzeren.
19. Februar 2008

     

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall Unisys gegen das Bundesamt für Bauten und Logistik eine Zwischenverfügung bekanntgeben. Das Gesuch von Unisys auf aufschiebende Wirkung wird abgewiesen.


Der Hintergrund: Der Bund hatte den Auftrag für den Bau einer neuen IT der Eidgenössischen Steuerverwaltung - Projekt "Insieme" - im März 2006 im Rahmen einer WTO-Ausschreibung an Unisys vergeben. Im August 2007 wurde der Auftrag dann aber wieder entzogen und ein Verfahren auf Widerruf des Zuschlags eingeleitet. Die Begründung: Unisys habe sich unter anderem geweigert, die Gültigkeitsdauer der Offerte zu verlängern und sei zudem nicht bereit gewesen, den elementaren Sicherheitsbedürfnissen des Bundes Rechnung zu tragen.



Unisys hatte im September 2007 beim Bundesverwaltungsgericht sowohl gegen den Widerruf des Zuschlags als auch gegen den Abbruch des Vergabeverfahrens Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und mit einer Millionenklage gedroht. Unter anderem wurde dem Bund vorgeworfen, die Verhandlungsdelegation des Bundes hätte keine eindeutige Verhandlungsführung, keine Verhandlungserfahrung in IT-Grossprojekten und keine stringente, einfache und nachvollziehbare Verhandlungsstrategie an den Tag gelegt. Unisys stellte unter anderem ein Rechtsbegehren, dass der Beschwerde seitens der Vergabestelle des Bundes aufschiebende Wirkung zu erteilen sei.


Dieses Gesuch wurde vom Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen. Die Vergabestelle wurde ihrerseits angewiesen, Ordnung in die für den Fall relevanten Akten zu bringen. (ubi)


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