ICT-Branche lehnt URG- und FMG-Revision ab
Quelle: Swico

ICT-Branche lehnt URG- und FMG-Revision ab

Sowohl ICTswitzerland als auch Asut lehnen die Revisionsentwürfe für das Urheberrechtsgesetz und für das Fernmeldegesetz ab. Es gehe darum, Fehlregulierungen zu vermeiden.
31. März 2016

     

Sowohl ICTswitzerland wie auch der Telekomverband Asut sprechen sich gegen die Revision des Urheberrechtsgesetzes und des Fernmeldegesetzes auf. Zur geplanten Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) schreibt ICTswitzerland, dass es keine zukunftsweisenden Lösungen für eine bessere Bekämpfung der Piraterie bringe, sondern diene vielmehr der Sicherung althergebrachter Geschäftsmodelle. "Die Vorlage setzt in erster Linie auf Rechtsdurchsetzung und schiebt deren Lasten auf die Anbieterinnen digitaler Dienstleistungen", so die die Dachorganisation der Schweizer ICT-Wirtschaft. Und weiter: "Das neue URG verursacht enormen Mehraufwand bei den Providern, ohne dass das Ziel einer besseren Bekämpfung der Internetpiraterie erreicht wird. Darüber hinaus erhöht die Vorlage aufgrund unklarer Begriffe und Mitwirkungspflichten die unternehmerische und rechtliche Unsicherheit der Unternehmen. Dies schadet dem Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt."


Ins selbe Horn bläst Asut. Man anerkennt zwar die Bedürfnisse und Rechte der Urheberinnen und Urheber von Werken, wehre sich jedoch aber dagegen, dass vor allem Schweizer ICT-Unternehmen mit Pflichten und Auflagen belastet werden, um Urheberrechte durchzusetzen. Gleichzeitig stelle man fest, dass bereits in verschiedenen Gesetzen ICT-Unternehmen zur Durchsetzung eigentlich staatlicher Aufgaben im Internet verpflichtet werden. Und weiter: "Angesichts der ausufernden Pflichten für Schweizer ICT-Unternehmen fordert Asut den Bundesrat auf, eine breite Auslegeordnung über die Rolle der ICT-Branche bei der Verhinderung oder Aufklärung von Rechtsverstössen im Internet vorzunehmen. Eine rasche politische Debatte über die Delegation staatlicher Aufgaben an private Unternehmen ist dringend notwendig, da durch diese Pflichten nur Schweizer Unternehmen betroffen sind und damit deren Wettbewerbsfähigkeit geschwächt wird."
Zur vom Bundesrat geplanten, umfassenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in zwei Etappen meint ICTswitzerland: "Das aktuelle FMG setzt investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und sieht keine regulatorischen Hürden vor, die den Ausbau der ICT-Infrastruktur behindern." Deshalb und angesichts der guten Marktergebnisse, zu denen die bisherige Reglementierung geführt hat, sehe man aktuell keinen Revisionsbedarf. Es besteht nämlich die Gefahr einer Fehlregulierung im Fernmeldebereich, was insbesondere im Hinblick auf die schwierige Wettbewerbsposition der Schweiz in Europa fatal wäre, so der ICT-Verband.


Asut schiebt hier nach, dass die Revision zum falschen Zeipunkt komme. Die Schweiz verfüge im internationalen Vergleich über sehr gute und flächendeckende Telekommunikationsnetze, deren Betreiber in einem intensiven Wettbewerb zueinander stehen. "Der weitere Netzausbau und neue Technologien werden die Marktstruktur im Fernmeldebereich nochmals nachhaltig verändern. Glasfaser- und Glasfaser-Hybrid-Netze werden flächendeckend höchste Bandbreiten möglich machen. Die neue Mobilfunktechnologie 5G wird zu einer ernsthaften Konkurrenz der Festnetze und das Internet der Dinge wird neue Dienste und den Markteintritt neuer Mitbewerber ermöglichen. Die konkrete Entwicklung ist offen. Eine Revision des Fernmeldegesetzes zum jetzigen Zeitpunkt birgt daher die grosse Gefahr einer Fehlregulation, was die Dynamik und die Wettbewerbsposition der Schweiz gefährden kann", begründet Asut die Ablehnung der Revision. (mw)


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Kommentare
Die Notwendigkeit einer Revision des FMG mag man beurteilen, wie man will. Tatsache ist aber, dass sie neben zum Teil unnötigen und umstrittenen Anpassungen ans EU-Recht nach wie vor ein grosses Problem offen lässt und gleichzeitig ein neues Problem schafft. Anders als in gewissen Bereichen, die wie das Fernmeldewesen nach Verfassung ebenfalls Sache des Bundes sind, herrscht im Bereich der drahtlosen Kommunikation ein Chaos kantonaler und kommunaler Regelungen, unterstützt von einer unsäglichen Rechtsprechung des Bundesgerichts, das die für die drahtlose Kommunikation notwendigen Antennen der Willkür von Kantonen und Gemeinden überlässt. Nachdem diese physikalisch eigentlich sehr klar definierbaren Gebilde nach Meinung des Bundesgerichts angeblich "ideelle Immissionen" verursachen sollen, werden sie auf die gleiche Stufe gestellt wie Einrichtungen zur Sterbehilfe oder Bordelle in Wohnzonen. "Ideelle Immissionen" werden durch reale Immissionen ersetzt, da durch die Verbannung von Antennen für die Mobiltelefonie und anderer Funkdienste aus Wohnzonen die Strahlungsbelastung durch die schlechte Versorgung massiv erhöht wird. Damit wird die Vermeidung von Immissionen, die sich in Tat und Wahrheit dadurch auszeichnen, dass sie in der Realität gar nicht existieren, höher bewertet, als die gesamtschweizerische Sicherstellung einer einwandfreien, drahtlosen Kommunikation. Der Bund lässt Kantone und Gemeinden unter gebetsmühlenähnlicher Berufung auf die kantonalen und kommunalen Kompetenzen im Raumplanungsrecht einfach gewähren und kassiert von seinen Konzessionären viel Geld, ohne etwas für den Schutz ihrer Rechte zu tun. Hier besteht massiver Handlungsbedarf durch den Einbau einer Bestimmung, welche kantonalen und kommunalen Antennenverboten rigorose Schranken setzt. Eine solche Bestimmung existiert schon seit Jahren im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, das Verbote privater Empfangsantennen nur in Ausnahmefällen zulässt. Eine solche Norm gehört auch ins FMG. Mit der Stipulierung des EU-Grundsatzes des freien Zugangs zum Radiofrequenz-Spektrum wird ein weiteres Problem geschaffen. Frequenzen sind im Gegensatz zu drahtgebundenen Telekommunikationsmittel nicht beliebig vermehrbar, sondern sind eine knappe, natürliche Ressource, die unter der Aufsicht des Staates zu bleiben hat. Nur so ist auch in Zukunft ein störungsfreier und sicherer Funkverkehr gewährleistet. Zu welchen Problem die unkritische Übernahme der "Pseudo-Liberalisierungen" der EU führt, erleben wir ja gegenwärtig gerade im Strommarkt und es wäre schade, wenn hier der gleiche Fehler nochmals gemacht würde.
Freitag, 1. April 2016, Markus Schleutermann



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