ICT-Beschaffungen im Lichte flexibler Tendenzen
Quelle: SwissICT

ICT-Beschaffungen im Lichte flexibler Tendenzen


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2017/07

     

Im schweizerischen Beschaffungsrecht sind zurzeit die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sowie die Überführung des revidierten WTO-Übereinkommens (GPA) in die nationale Gesetzgebung hängig.

Mit diesen Vorhaben wird unter anderem das Ziel verfolgt, flexiblen Beschaffungsinstrumenten angemessen Rechnung zu tragen. Zusätzlicher Handlungsspielraum soll gewährt und innovative Lösungen sollen gefördert werden. Neu werden das Dialogverfahren, die elektronische Auktion und die Verwendung von Rahmenverträgen nun explizit auf Gesetzesstufe geregelt.


Mit Blick auf die straffen beschaffungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Förderung des Wettbewerbs kann aber auch die Berücksichtigung flexibler Methoden nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Erfolg einer Beschaffung im ICT-Bereich nicht zuletzt von einer möglichst konkreten Umschreibung des Beschaffungsgegenstandes und der klaren Verteilung der Rechte und Pflichten auf die Parteien abhängt.
Sollen bei Vertragserfüllung zudem flexible oder auch agile Methoden eingesetzt werden, ist die Auftraggeberin intensiv in die Lösungsfindung mit einzubeziehen; ohne ihre Mitwirkung wird die korrekte Vertragserfüllung schwierig. So trifft die Auftraggeberin im Rahmen von flexiblen Methoden eine verstärkte Pflicht zur Mitwirkung, was wiederum grosse Auswirkungen auf deren interne Ressourcenverteilung haben kann.


Unbesehen auf flexible oder agile Methoden zu setzen ist weder im Sinne eines effizienten Beschaffungsrechts noch im Sinne der beteiligten Parteien. Die Nutzung flexibler Instrumente entbindet damit nicht von der sorgfältigen Vorbereitung einer Submission. Man darf gespannt sein, wie die Praxis die Überarbeitung des Beschaffungsrechts vor dem Hintergrund dieser Aspekte aufnehmen wird.


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