Konsumentenschutz klagt Swisscom wegen Roaming-Gebühren ein
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Konsumentenschutz klagt Swisscom wegen Roaming-Gebühren ein

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat eine Strafanzeige gegen Swisscom eingereicht und wirft dem Telekommunikationsanbieter vor, jahrelang Roaming-Gebühren verrechnet zu haben, die gar nicht angefallen seien.
23. August 2017

     

Gegen Swisscom wurde eine Strafanzeige eingereicht. Die Stiftung für Konsumentenschutz wird dem Telekommunikationskonzern vor, über Jahre Roaming-Gebühren verrechnet zu haben, die gar nicht angefallen seien. So habe Swisscom Abonnements-Kunden, die im Ausland Voicemail-Nachrichten erhielten, übervorteilt. Für den Kunden fielen demnach im Ausland hohe Kosten an, wenn jemand auf dessen Voicemail-Box spreche, so die Konsumentenschützer.

Wenn der Anruf ins Ausland und danach wieder zurück auf den Voicemail-Server geleitet wird, bezahlt der Kunde Roaming-Gebühren. Dabei werde jede angebrochene Minute aufgerundet, so die Stiftung für Konsumentenschutz. Swisscom soll nun aber seit einigen Jahren einen Trick angewendet haben, um mehr zu verdienen. So soll das Unternehmen ein sogenanntes Anti-Tromboning-System eingeführt haben, dass erkennt, ob sich der Angerufene im Ausland befindet. Befindet sich der Anrufer in der Schweiz und spricht auf die Combox, leite das System den Anruf direkt auf das Schweizer Netz zu Swisscom um.


So spart Swisscom gemäss den Konsumentenschützern Roaming-Gebühren, verrechnet diese jedoch seit mehreren Jahren weiterhin ihren Kunden. Laut André Bähler vom Konsumentenschutz lege Swisscom zwar nicht offen, seit wann das System in Kraft sei, die Gebühren summierten sich aber schnell auf Millionen. Als Tatbestände seien deshalb Betrug und unlauterer Wettbewerb im Fokus. (swe)


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