Update: Google wehrt sich gegen Privatsphäre-Behauptung bezüglich Gmail
Quelle: Google

Update: Google wehrt sich gegen Privatsphäre-Behauptung bezüglich Gmail

Irrtümlich hiess es, Google habe verlauten lassen, dass man beim Gebrauch von Gmail als Mail-Dienst kein Anrecht auf Privatsphäre habe. Nun wehrt sich Google gegen diese Behauptung.
15. August 2013

     

Wer Nachrichten versendet und empfängt, der darf nicht erwarten, dass diese privat bleiben. Das hat Google in einem Schriftsatz klargestellt, wie diverse Medien, darunter "Zdnet.de", berichten. Der Suchmaschinenprimus hatte das Dokument im Juni eingereicht und will damit erreichen, dass eine Sammelklage abgewiesen wird, in welcher Google Data-Mining vorgehalten wird.

Des weiteren nennt Google in diesem Schriftsatz eine 1979 vom US-Obergericht bestätigte Entscheidung, wonach die Sammlung elektronischer Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss erlaubt ist. Wer einen Brief versende, könne auch nicht überrascht sein, wenn der Assistent des Empfängers diesen öffne. Ebenso verhalte es sich beim Versand von E-Mails. Der Anwender dürfe hier nicht überrascht sein, wenn Nachrichten vom E-Mail-Provider des Empfängers bei der Auslieferung verarbeitet werden. Man habe bei der freiwilligen Weitergabe von Informationen an einen Dritten keinen Anspruch auf Privatsphäre.


In der angestrebten Sammelklage werfen die Kläger Google vor, dass das automatische Scannen von E-Mails durch Google ein illegales Abhören ihrer elektronischen Kommunikation ohne ihre Zustimmung sei. In den Google-Richtlinien steht indes, dass man die Nachrichten scanne, um Spam zu filtern und zielgerichtete Anzeigen auszuliefern.

Update:
Die Aussage, dass der Absender eines Briefes nicht überrascht sein dürfe, wenn ein Assistent des eigentlichen Empfängers die Nachricht öffne und es sich ebenso verhalte beim Versenden von E-Mails, stammt nicht wie von diversen Seiten kolportiert von Google, sondern ist ebenfalls Teil des genannten Urteils vom US-Obergericht. Dort heisst es im Originallaut: "Just as a sender of a letter to a business colleague cannot be surprised that the recipient's assistant opens the letter, people who use web-based email today cannot be surprised if their emails are processed by the recipient's [email provider] in the course of delivery. Indeed, "a person has no legitimate expectation of privacy in information he voluntarily turns over to third parties."

Ein Google-Sprecher lässt verlauten: "Wir nehmen die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sehr ernst. Jüngste Berichte, die das Gegenteil behaupten, stimmen schlicht und ergreifend nicht. Wir haben industrieweit führende Sicherheits- und Datenschutzmassnahmen in Gmail integriert - diese Schutzmassnahmen greifen, ganz gleich, wer eine Mail an einen Gmail-Nutzer schickt." (abr)


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Kommentare
Das Problem ist aber, dass sie auch meine Daten sammeln und ich bin nunmal nicht Amerikaner und das US Obergericht hat mir auch grad so gar nichts zu sagen. Das geht mit ehrlich gesagt am Popo vorbei. Dann soll Google nur noch Zugriffe von IP's innerhalb der USA zulassen. Ich habe übrigens auch ein Gmail Konto das ich den ganzen Tag nutze und weiss natürlich, dass dieses gelesen wird und das schon seit Jahren.
Donnerstag, 15. August 2013, Marco



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