Fristen für Nummernportierungen werden verkürzt

Ab 1. November sind die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, ihren Kunden den Portierungsantrag spätestens nach einem Arbeitstag zuzustellen. Bis anhin hatten sie hierfür fünf Tage Zeit.
12. Mai 2015

     

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat bekannt gegeben, dass die Fristen für die Durchführung von Nummernportierungen bei einem Anbieterwechsel per 1. November reduziert werden. Dies gelte auch in Fällen, bei denen Streitigkeiten aus einem bestehenden Fernmeldevertrag bestehen – beispielsweise über den bestehenden Vertrag oder über bezogene Leistungen.

Neu sind die bisherigen Anbieter der Kunden dazu verpflichtet, spätestens nach einem Arbeitstag den Portierungsantrag für Mobilfunknummern zu bestätigen. Bis anhin galt die Frist von fünf Tagen. Bei Festnetz- oder Mehrwertdienstnummern muss die Bestätigung derweil innert zwei Arbeitstagen erfolgen. Dies, da die Abklärungen verglichen mit dem Mobilfunk etwas aufwändiger vorzunehmen seien, wie die Comcom erklärt.


Ziel der verkürzten Auftragsbestätigung sei es, den Wettbewerb unter den Fernmeldedienstanbietern sowie die Rechte der Konsumenten zu stärken. Der Portierungsvorgang könne dadurch beschleunigt werden. Auf Seiten der Kunden sei aber zu beachten, dass "die Portierung einer Telefonnummer und der Wechsel zu einem neuen Anbieter weitere administrative und technische Umsetzungsschritte umfassen, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen", betont die Comcom. (af)


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