Bund plant diverse digitale Neuerungen
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Bund plant diverse digitale Neuerungen

Der Bund plant für das kommende Jahr diverse Änderungen, welche die Digitalisierung betreffen. So möchte er beispielsweise das elektronische Patientendossier revidieren oder die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen verabschieden.
21. September 2023

     

Der Bundesrat hat die Ziele der Schweizer Landesregierung für das Jahr 2024 publiziert. Darin finden sich diverse Vorhaben, welche die Digitalisierung stärken oder ihre Risiken abschwächen sollen. So möchte der Bundesrat beispielsweise die Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben. Dazu wird er im ersten Halbjahr 2024 einen Grundsatzentscheid in Bezug auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung treffen. Für denselben Zeitraum plant der Bund, die umfassende Revision für das elektronische Patientendossier (EPDG) zu verabschieden. Die Revision bezweckt die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers, um den Nutzen für alle Beteiligten erhöhen zu können, wie der Bund schreibt.

Im zweiten Halbjahr 2024 wird der Bundesrat den Bericht über den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung zur Kenntnis nehmen. Der Bericht wird die Ergebnisse der Massnahmen zum Ausbau der Stammdatenbereiche von natürlichen Personen, Gebäuden und Wohnungen sowie gemeinsame raumbezogene Stammdaten aufzeigen. Ferner wird die Regierung eine neue Datenbearbeitungsverordnung gutheissen. Die Verordnung übernimmt gewisse Regelungen zweier bestehenden Verordnungen im Statistikbereich. Zusätzlich legt sie übergreifende Grundsätze für die Bearbeitung von Daten der Bundesverwaltung fest, wie es weiter heisst.


Zu guter Letzt plant der Bund für das zweite Halbjahr 2024 die Verabschiedung der Meldepflicht für kritische Infrastrukturen bei Cyberangriffen. ("Swiss IT Magazine" berichtete). Die Verordnung besagt, dass Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen – beispielsweise Energie oder Mobilität – zwingend dem NCSC gemeldet werden müssen. (dok)


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